Allgemeine Informationen

Unsere Ausbildungsangebote  --> zu den Ausbildungsterminen

Die einzelnen Ausbildungsgänge basieren auf den jeweils aktuellen Ausbildungsvorgaben des DOSB/ DTB, sind praxisnah und problemorientiert an den jeweiligen Handlungsfeldern, den späteren Einsatzgebieten auf Vereins- und Verbandsebene ausgerichtet.

Zur Zeit werden zwei Vorstufen-Qualifikationen sowie drei Trainer:innen-Ausbildungen mit Lizenzabschluss angeboten:

Vorstufen-Qualifikationen: (mit Teilnahme-Zertifikat)

Trainer:innen-Ausbildungen: (mit Lizenzabschluss)

Fortbildungsmöglichkeiten und -pflichten  --> zu den Fortbildungsterminen

Tennistrainer:innen, die sich regelmäßiges fortbilden, können durch die modernen und aktuellen Fortbildungsinhalte den Vereinsmitgliedern ein qualifiziertes Tennistraining anbieten. Folgende Inhalte bieten wir an:

  • Athletik
  • Cardio-Tennis
  • Coaching
  • Inklusion
  • Kaderbereich, Kondition und Regeneration
  • Migration
  • Play and Stay
  • Psychologie/Taktik
  • Schultennis
  • Sportmedizin
  • Technik
  • Tennis für Erwachsene & Senioren
  • Vereinsmanagement

Für alle gültigen Trainerlizenzen hat der Verein die Möglichkeit Zuschüsse beim WLSB zu beantragen.

Lizenzgültigkeit (C-Trainer:in)
Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie ist maximal 4 Jahre gültig und gilt bis
zum 31.12. des vierten Jahres, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung (oder einer Verlängerung).

Ablauf der Gültigkeit (Auszug aus den DOSB/ DTB Rahmenrichtlinien)
Lizenzen  verlieren  ihre  Gültigkeit,  wenn  der  Trainer/die  Trainerin  der  Fortbildungspflicht  nicht  nachkommt oder schwerwiegend gegen die Satzungen des Verbandes verstößt.


C-Trainer:in: Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden:

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um zwei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um ein Jahr verlängert
  • Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 30 UE und einer Prüfung um vier Jahre verlängert
  • Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Eingliederung in die Ausbildung oder Besuch von entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 60 UE mit anschließender Prüfung (Theorie/Lehrprobe)
  • Fortbildung im 6. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden

 

B-Trainer:in: Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden:

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Umfang von 15 UE um zwei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 UE um ein Jahr verlängert.
  • Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 UE und einer Prüfung (Theorie und Lehrprobe) um drei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Eingliederung in die Ausbildung und dem Besuch von entsprechenden Fortbildungen im Umfang von 60 UE sowie einer Prüfung (Theorie/Lehrprobe) um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werde

Der Mitgliedsverband kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen, die sich an den DOSB-Richtlinien orientieren sollten.