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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Antrag auf Status Tennisdeutscher 2025

Wie in den vergangenen Verbandsspielrunden bereits praktiziert, werden „Spieler, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates von Tennis Europe (Regional Association of ITF) besitzen und ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens 5 Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mehr als 5 Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein eines DTB-Landesverbands sind, deutschen Spielern im Sinne dieses Status gleichgestellt“ (§10, WTB WSpO).

| Spielbetrieb

Spieler, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates von Tennis Europe (Regional Association of ITF) besitzen, werden deutschen Spielern im Sinne der WTB Wettspielordnung gleichgestellt und erhalten diesen Status automatisch (kein Antrag notwendig).

Der Nachweis für den Status "Tennisdeutscher" (keine Staatszugehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat von Tennis Europe) muss vom Spieler jährlich erbracht werden.

Voraussetzung für die Vergabe des Status ist das vollständig ausgefüllte Formular sowie eine gesonderte Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts, die die Dauer der Meldung aufweist.

Die erweiterte Meldebescheinigung wird nicht benötigt, wenn der Status im Vorjahr bereits vergeben wurde. Hier genügt der Stempel der Meldebehörde auf dem Antragsformular.

Der Antrag muss bis spätestens 15.10.2024 (= Frist für die Abgabe der Namentlichen Mannschaftsmeldung Winter 2024/2025) bzw. 15.03.2025 (= Frist für die Abgabe der Namentlichen Mannschaftsmeldung Sommer 2025) bei der WTB-Geschäftsstelle (E-Mail: ressort3@wtb-tennis.de) eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr für die Namentliche Mannschaftsmeldung Sommer 2025 berücksichtigt werden!

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