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Stuttgart/Böblingen/Calw  Newsüberblick

"Save the Date" - Bezirksversammlung 2024

Die jährlichen Bezirksversammlungen finden wieder im Frühjahr 2024 statt. Die Delegiertenversammlung des WTB findet am Montag, 29.04.2024, im BSP/LLZ Stuttgart statt. Merken Sie sich schon jetzt diese wichtigen Termine vor!

18.12.2023  Alle Bezirke

Bei der Bezirksversammlung bestimmen die anwesenden Stimmberechtigten diejenigen Delegierten, die die Bezirke bei der WTB-Delegiertenversammlung vertreten werden.

Nutzen Sie diese interessante Gelegenheit, um in der Delegiertenversammlung die Interessen der Vereine ihres Bezirks zu vertreten und aktiv an der Entwicklung des Württembergischen Tennis-Bundes e.V. mitzuwirken. Bei Fragen können Sie sich gerne bei ihrem Bezirksvorsitzenden informieren.

Hier die Bezirksversammlungen im Überblick:

BezirkDatumBeginnVeranstaltungsort
AMittwoch, 20.03.202419.00 Uhr

TC G.-W. Ilsfeld,
Talstraße 24, 74360 Ilsfeld

BDienstag, 19.03.202419.00 Uhr

Congress-Centrum Stadtgarten,
Rektor-Klaus-Straße 9, 73525 Schwäbisch Gmünd 

CMontag, 18.03.202419.00 UhrBürgerhaus Maichingen,
Sindelfinger Straße 44, 71069 Sindelfingen
DDienstag, 26.03.2024circa 19:00 UhrCVJM Esslingen,
Kiesstraße 3-5, 73728 Esslingen am Neckar
ESamstag, 16.03.202410.00 UhrSchulzentrum Hohenberg,
Lerchenstraße 115, 72160 Horb
FMontag, 18.03.202419.00 UhrKultur-und Kongresszentrum Weingarten,
Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten
WTBMontag, 29.04.202418.00 UhrBSP/LLZ Stuttgart,
Emerholzweg 79, 70439 Stuttgart

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Antragsrecht zur Delegiertenversammlung:

Jeder Mitgliedsverein, jedes Mitglied des Präsidiums, die Bezirksvorsitzenden und die gewählten Delegierten können beantragen, dass ein bestimmter Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Delegiertenversammlung gesetzt wird sowie Anträge auf Änderungen aller Ordnungen nach § 7 der WTB-Satzung stellen – es sei denn, die jeweilige Ordnung trifft eine hiervon abweichende Regelung. Alle Anträge müssen mindestens vier Wochen vor der ersten stattfindenden Bezirksversammlung gem. § 26 der WTB Satzung schriftlich (ausreichend per E-Mail) und mit Begründung bei der Geschäftsstelle des WTB eingegangen sein.