Skip to main navigation Springe zum Seiteninhalt Skip to page footer
Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Was bringt das Steueränderungsgesetz?

Good news: Mehr Spielraum und bessere Rahmenbedingungen für Tennisvereine.

Text: Max Mack & Daniel Cecura | | Wissenswertes
Hat dein Verein sich schon mit den neuen Steuerregeln auseinandergesetzt? Foto: DTB

Für das Jahr 2026 gab es wichtige steuerliche Anpassungen. Das neue Steueränderungsgesetz ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten und bringt spürbare Erleichterungen für gemeinnützige Vereine – und damit auch für die Tennisvereine im WTB. Ziel der Neuregelungen ist es, das Ehrenamt zu stärken, Vereine finanziell zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen. Im Folgenden findest du die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Mehr Spielraum bei wirtschaftlichen Einnahmen

Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von bislang 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr angehoben. Das ist insbesondere für Vereine mit wirtschaftlichen Aktivitäten interessant, etwa bei:

  • der Bewirtung im Vereinsheim

  • Werbung auf Trikots oder Werbebanden

  • dem Verkauf von Vereinsartikeln

  • der Organisation von Veranstaltungen und Turnieren

Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bleiben bis zur neuen Grenze von 50.000 Euro körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Das verschafft Vereinen nicht nur finanziell mehr Luft, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand.

Steuerfreie Pauschalen steigen

Auch die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche werden angehoben:

  • Übungsleiterpauschale: von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr

  • Ehrenamtspauschale: von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr

Damit wird das Engagement von Trainerinnen und Trainern, Vorstandsmitgliedern und weiteren ehrenamtlich Tätigen noch stärker gewürdigt und finanziell attraktiver gestaltet.

Verbesserter Haftungsschutz für Ehrenamtliche

Ein besonders wichtiger Punkt: Der Haftungsschutz für Ehrenamtliche wird deutlich ausgeweitet. Künftig gilt dieser bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr (bisher 840 Euro).

Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für engagierte Vereinsmitglieder und stärkt die Bereitschaft, Verantwortung im Verein zu übernehmen.

Mehr Flexibilität bei der Verwendung von Vereinsgeldern

Gemeinnützige Vereine müssen ihre Einnahmen grundsätzlich „zeitnah“ verwenden. Das bedeutet: Geld, das der Verein einnimmt (z.B. aus Beiträgen, Spenden oder Veranstaltungen) darf nicht dauerhaft angespart werden, sondern muss innerhalb einer bestimmten Frist für den Vereinszweck ausgegeben werden. Bisher galt: Lag der Verein über einer Einnahmengrenze von 45.000 Euro, musste er nachweisen, dass die Mittel spätestens bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres verwendet wurden. Diese Grenze wird nun deutlich auf 100.000 Euro angehoben.

Für viele kleine und mittlere Vereine heißt ddas konkret: Bis zu dieser Einnahmenhöhe entfällt die Pflicht, die sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ gesondert nachzuweisen. Vereine bekommen damit mehr Spielraum, Rücklagen zu bilden und größere Investitionen – etwa in Platzsanierungen, Vereinsheime oder Trainingsangebote – sorgfältig zu planen. Das sorgt für weniger Bürokratie und deutlich mehr Flexibilität in der Finanzplanung.

Vereinfachte Buchführung bei geringeren Einnahmen

Auch im Bereich der Buchführung gibt es Erleichterungen. Liegen die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter 50.000 Euro, entfällt die bisher notwendige differenzierte Sphärenordnung (Aufteilung der Vereins-Einnahmen).

Für die Praxis bedeutet das:

  • weniger Abgrenzungsaufwand

  • geringere steuerliche Komplexität

  • weniger Diskussionen darüber, welcher Teil einer Veranstaltung als Zweckbetrieb und welcher als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen ist

Gerade bei Vereinsfesten oder Turnieren führt dies zu einer deutlichen administrativen Vereinfachung.

Grüner Strom fürs Vereinsheim

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Hier wurde nun für Rechtssicherheit gesorgt: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht – selbst dann nicht, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung gelten weiterhin als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Entstehende Gewinne bleiben grundsätzlich steuerpflichtig, wobei gegebenenfalls Steuerbefreiungen greifen können.

Damit wird ein klares Signal in Richtung Nachhaltigkeit gesetzt und Vereinen der Weg für klimafreundliche Investitionen erleichtert.

Unsere Einschätzung

Die Neuregelungen des Steueränderungsgesetzes sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Ehrenamts und zur finanziellen Entlastung der Vereine. Vorstände, Finanzverantwortliche, Übungsleiterinnen und Übungsleiter profitieren gleichermaßen von höheren Freigrenzen und weniger Bürokratie. Für die WTB-Vereine eröffnen sich damit neue Handlungsspielräume – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Ein starkes Ehrenamt braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Die aktuellen steuerlichen Anpassungen leisten hierzu einen durchaus wichtigen Beitrag.

Weitere Infos beim WLSB

Weitere Infos beim DOSB

Aktuelle Blog-News

Hinter den WTB Kulissen  

Wir haben mit WTB-Mitarbeiter Matthias Schniegel gesprochen und einen spannenden Blick hinter die Kulissen der VR-Talentiade Team-Tage erhalten.

Clubs & ihre Geschichten  

TV Aichwald Herren 70: Vom Klassenerhalt direkt in die Regionalliga – ein Blick hinter die Kulissen des WTB-Meisters 2025.

Clubs & ihre Geschichten  

Nach der Hallenschließung baut der TV Münsingen eine eigene, nachhaltige Halle im Biosphärengebiet.