Schatzmeister

Die Aufgaben eines/einer Schatzmeisters/in im Tennisverein

1. Formelle Eingliederung im Verein

  • Er/Sie wird gewählt bei der Mitgliederversammlung
  • Die Funktion des/der Schatzmeisters/in ist unabdingbar/unverzichtbar
  • Ist Mitglied des Vereinsvorstandes
  • Sollte gesetzlicher Vertreter/in sein (Unterschriftberechtigung)

 

2. Pflichtaufgaben

  • Ist federführend bei der Finanzpolitik des Vereins
  • Erstellt den Haushaltsplan des Vereins
  • Erstellt (ggfls. mit Steuerberater) die Bilanz/Einnahmenüberschussrechnung und GuV des Vereins
  • Ist verantwortlich für evtl. Lohnzahlungen und Abrechnungen
  • Eröffnet und schließt Konten bei Kreditinstituten mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
  • Überwacht die Ausgaben und Einnahmen des Vereins
  • Überwacht die Einhaltung von finanziellen Vorgaben (Budgets)
  • Wird bei allen Entscheidungen mit größerer finanzieller Tragweite oder mit dauerhaften finanziellen Auswirkungen einbezogen
  • Leitet/begleitet aktiv Projekte mit größeren finanziellen Ausmaßen
  • Überwacht den Beitragseinzug und sonstige Gebühren
  • Macht gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand Vorschläge bzw. Vorgaben für langfristige Verträge mit Pächtern des Clubhauses, Clubwirten 
  • Legt ggfls. dem Steuerberater Buchungsunterlagen zur Prüfung vor
  • Hält Steuertermine ein
  • Kümmert sich um Umsatzsteuerzahlungen
  • Sendet die Statistikmeldungen des Vereins an den Verband und LSB
  • Bearbeitet Bestandserhebung in theLeague
  • Stellt Spendenbescheinigungen aus
  • Beantragt Zuschussanträge

 

3. Wünschenswertes

  • Kümmert sich selbstständig um Fortbildungen im Vereinssteuerrecht (oder mit Steuerberater)
  • Sucht neue Sponsoren oder Mäzene
  • Entwickelt mit dem Referenten für Ö-Arbeit Sponsorenkonzepte
  • Plant mittel- und langfristige Investitionen sorgfältig

 

4. Netzwerk

  • Geschäftsstelle Verband: Mitgliedsbeitrag, Passgebühren, evtl. RL-Gebühren, evtl. Mannschaftsnenngeld
  • Geschäftsstelle Bezirk: Bezirksbeitrag, Mannschaftsnenngeld
  • Stadtkämmerer: evtl. kommunale Zuschüsse
  • LSB: öffentliche Zuschüsse