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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

Jugend  

Der Sommer steht vor der Türe und in allen sechs Bezirken des Verbandsgebietes finden Sichtungen für talentierte Kinder aus Württemberg statt. Die Regionalsichtungen richten sich an Kinder der Altersklassen U8 (Jahrgang 2018 und jünger).

Spielbetrieb  

Aufgrund der aktuellen und akuten Hitzewelle hat der WTB folgende Sonderregelung bei Hitze für die Begegnungen der Verbandsrunde (inkl. VR-Talentiade) bis einschließlich 28.06.2026 veranlasst.

Spielbetrieb  

Die Möglichkeiten zur Spielverlegung wurden für das vergangene Spieltags-Wochenende von den Vereinen rege genutzt. Da auch für die kommenden Tage weiterhin sehr hohe Temperaturen angekündigt sind, empfehlen wir weiterhin die Möglichkeiten der…