Gründung von Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.
01.08.2022 Spielbetrieb
Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.
Der Antrag von Spielgemeinschaften muss bei der WTB-Geschäftsstelle schriftlich bis zum 15.11. (Wettspiele im Sommer) oder 20.07. (Wettspiele im Winter) eingereicht werden.