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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

Vereinsservice  

Der WTB erweitert sein Serviceangebot im Bereich Vereinsentwicklung und Vereinsservice: Ab sofort steht ein neuer KI-Chatbot zur Verfügung, der Vereine schnell, unkompliziert und praxisnah bei vielen Fragen des Vereinsalltags unterstützt.

Jugend  

Das möchten wir gemeinsam mit euch feiern. Bewerbt euch für die Teilnahme am VR-Talentiade Sporttag und seid dabei.

 

Heidelberger TC- TEC Waldau Stuttgart 3:6 / Waldau-Damen weiterhin ungeschlagen Tabellenführer