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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

 

Der 5. Dezember markiert jährlich den Internationalen Tag des Ehrenamts. Für den WTB ein wichtiger Tag, der eine wichtige Säule des Tennissports darstellt.

WTB-Kader  

WTB mit Rekordaufgebot beim U12 DTB Masters in Espenhain vertreten

 

Highlights, Leidenschaft, Jahresausklang: Die neue Ausgabe Januar/Februar von Württemberg Tennis ist ab sofort in Print sowie online verfügbar und beleuchtet den sportlichen wie emotionalen Jahresendspurt im WTB.