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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

Trendsport  

Die Mannschaftsmeldung sowie die Gruppeneinteilung zur Padel Liga Baden-Württemberg 2026 sind abgeschlossen.

Jugend  

Ein Titel, zwei Vizemeister und vier dritte Plätze für den Nachwuchs des WTB beim 32. Süddeutschen Sichtungsturnier.

VR-Talentiade  

Die VR-Talentiade Team-Tage vereinten die besten Talente – im Jubiläumsjahr ein echtes Highlight.