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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Gründung von Spielgemeinschaften

Spielgemeinschaften können von Mitgliedsvereinen des WTB gemäß §9 der WTB Wettspielordnung zur Förderung des Mannschaftssports gegründet werden.

| Spielbetrieb

Spielgemeinschaften können aus bis zu drei Vereinen bestehen. Spielgemeinschaften werden als eigenständige Vereine geführt.

Hinweis:

Die zuständigen Gremien des Ressort III Wettkampfsport haben entschieden, dass ab der Winterhallenrunde 2024/2025 keine neu gegründeten Spielgemeinschaften (als eigenständige Vereine gemäß § 9 WTB Wettspielordnung) mehr genehmigt werden. Ab der Winterhallenrunde 2024/2025 dürfen alle Spieler (Jugend, Aktive, Senioren) in einer Saison in zwei verschiedenen Vereinen spielen.
Bereits existierende Spielgemeinschaften haben Bestandsschutz.

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