Spiellizenzverwaltung: 2. Lizenzierungsphase startet am 10. Februar
Die Spiellizenzverwaltung wird ab Montag, den 10. Februar 2025, für die Vereine geöffnet.
Die Spiellizenzverwaltung ist nur für Lizenzwechsel bzw. Neulizenzanträge für den Sommer 2025 notwendig.
Der Bearbeitungszeitraum für die Spiellizenzverwaltung ist in zwei Phasen unterteilt:
1. Lizenzierungsphase: 16.10.2024 bis 31.01.2025 (keine Freigabe vom abgebenden Verein erforderlich)
2. Lizenzierungsphase: 10.02.2025 bis 15.03.2025 (Freigabe vom abgebenden Verein erforderlich)
Sie kann nur von Personen genutzt werden, die die Zugangsberechtigung als "Vereinsadministrator" besitzen. In den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen der Lizenzierungsphasen können folgende Aktionen getätigt werden:
- Neu-Lizenzen beantragen
- Lizenzwechsel beantragen (Vereinswechsel)
- Lizenzlöschungen
Wichtige Informationen zum Thema “Spielen in zwei württembergischen Vereinen”:
Der Prozess zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Spieler wurde systemtechnisch umgestellt. Die Abwicklung erfolgt nur noch online und nicht mehr in Papierform. Die Ausnahmegenehmigung für Spieler kann im Zuge der NMM Sommer 2025 im internen Vereinsaccount bis einschließlich 15.03.2025 vorgenommen werden. Eine Info/Anleitung finden Sie >>HIER<<
Hinweis zur Doppelrunde für Senioren:
Für die Doppelrunde der Senioren ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nicht möglich, d.h. die Spiellizenz des Spielers muss zwingend im meldenden Verein der Doppelrunde für Senioren liegen.
Für die “normale” Verbandsrunde kann ein zweiter württembergischer Verein die Ausnahmegenehmigung (für bis zu zwei Wettbewerbe) beantragen.
Hinweis zur Mixed-Runde:
Für die Mixed-Runde ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nicht möglich, d.h. die Spiellizenz des Spielers muss zwingend im meldenden Verein der Mixed-Runde liegen.
Für die “normale” Verbandsrunde kann ein zweiter württembergischer Verein die Ausnahmegenehmigung (für bis zu zwei Wettbewerbe) beantragen.
Ausnahme: Spieler in Spielgemeinschaften können für einen der beteiligten Hauptvereine (oder andersherum) eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Hinweis für Spieler in Bundesligen/Regionalligen/Südwestligen:
Wird ein Spieler auf der Namentlichen Mannschaftsmeldung einer Bundesliga- oder Regionalliga- oder Südwestligamannschaft geführt, so darf er für keinen anderen Verein in einer anderen Altersklasse gemeldet werden. Eine Meldung für eine andere Altersklasse des gleichen Vereins ist jedoch unter Beachtung von § 13 Ziff. 9 möglich.