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Württembergischer Tennis-Bund e.V.
 

Schluss-Spurt in Sachen Kooperationen

Am 15. Mai ist der Stichtag für die Beantragung von Kooperationsmaßnahmen mit Schulen und Kindergärten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Initiativen der Tennisvereine, wenn sie mit den örtlichen Bildungspartnern Schule/Kindergarten eine Zusammenarbeit mit Unterstützung von Fördermitteln seitens des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) anstreben, digital beantragt werden.

| Schultennis

Am 15. Mai ist der Stichtag für die Beantragung von Kooperationsmaßnahmen mit Schulen und Kindergärten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Initiativen der Tennisvereine, wenn sie mit den örtlichen Bildungspartnern Schule/Kindergarten eine Zusammenarbeit mit Unterstützung von Fördermitteln seitens des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) anstreben, digital beantragt werden.

Die württembergischen Tennisvereine sind in diesem Themenfeld absolute Spitze: Seit vielen Jahren belegen sie, was die Antragszahlen angeht, stets einen Spitzenplatz unter den Sportarten im WLSB-Bereich. Im aktuellen Schuljahr 2024/2025 sind rund 300 Kooperationen mit Schulen und 40 mit Kindergärten registriert. Das laufende Antragsverfahren betrifft die Kooperationsabsichten für das kommende Schuljahr 2025/2026. „Wer nicht beantragt, hat am Ende keine Chance auf die WLSB-Förderung von maximal EUR 500,--. Voraussetzung für die Höchstförderung ist die Durchführung von mindestens 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, wobei sich hier Doppelstunden anbieten, demnach sind es mindestens 15 Veranstaltungen, die zu planen sind“, erläutert Christian Efler, WTB-Referent für Schule und Bildung die Rahmenbedingungen.

Nähere Informationen zur Kooperation Schule - Verein 

Kurzanleitung zur Beantragung

 

 

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