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Württembergischer Tennis-Bund e.V.

Vorstufenqualifikation zur C-Trainer:in-Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist es, die Absolventen zu befähigen, Kinder- und Anfängergruppen im Verein zu leiten, zu organisieren, motorische, tennistechnische sowie spielerische Grundlagen zu vermitteln und in grundlegenden Spiel- und Übungsformen anzuwenden. Ergänzend soll der:die Kindertennis-Assistent:in dazu befähigen, einfache Vereinsaktivitäten zur Mitgliederbindung und -gewinnung durchzuführen. 

Da die Ausbildung selbst eine Vorstufenqualifikation und verpflichtend für die Teilnahme an der C-Trainer-Ausbildung ist, braucht es hier keine weitere vorhergehende Zulassungsprüfung. Lediglich eine Mannschaftsspielstärke (Kreis- bis Bundesliga) ist empfehlenswert.

 

Hier geht´s zu den Terminen

Alle Infos auf einen Blick

Die Ausbildung ist in folgende Module unterteilt:
- Theorie-Lehrgang (16 LE On-Demand/online)

  • 5 LE Ball- und Bewegungswelt
  • 5 LE Kindertennis
  • 5 LE Assistenzmodul
  • 1 LE Theorieprüfung

- Praxis-Lehrgang (3 Tage / 29 LE in Präsenz vor Ort)

  • 10 LE Ball- und Bewegungswelt
  • 10 LE Kindertennis
  • 9 LE Assistenzmodul 

Voraussetzung für den KTA sind:
- mind. 16 Jahre alt bei Lehrgangsbeginn
- Mitglied eines Tennisvereins im WTB und unter aktueller E-Mail-Adresse geführt
- Besitz allgemeiner Grundkenntnisse im Tennis, Spielfähigkeit im Kindertennis
- Freude an Sport und Bewegung haben
- Interesse an der Anleitung von Gruppen haben
- an allen Terminen Zeit haben
- persönliche Reife, Verantwortungsbewusstsein
- Sprachniveau mind. B1

- Die KTA-Ausbildung kostet insgesamt 225 € inklusive Verpflegung an den Präsenzveranstaltungstagen.
- Theorielehrgang: 90 €
- Praxislehrgang: 135 €
(Stand: 08.07.2026)

- Zum Abschluss der KTA-Ausbildung findet eine schriftliche Theorieprüfung (Single-Choice) statt. Mit Bestehen dieser Prüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme am Praxislehrgang wird dir das Zertifikat „Kindertennis-Assistent:in" ausgestellt.
- Wird nach der bestandenen Theorieprüfung im Theorielehrgang zusätzlich eine erfolgreiche Praxisprüfung im Praxislehrgang für alle Teilnehmenden durchgeführt, die die LK-Voraussetzungen für die C-Trainer:in-Ausbildung nicht erfüllen (unter LK 12 für C-Leistungssport, unter LK 15 für C-Breitensport), bist du anschließend zur Anmeldung für die C-Trainer:in-Ausbildung: Grundlehrgang berechtigt. Teilnehmer:innen, die die LK-Voraussetzungen erfüllen sind nach dem erfolgreichen Praxislehrgang auch ohne Praxisprüfung zur Anmeldung des Grundlehrgangs der C-Trainer:in-Ausbildung berechtigt.

- Wie viel Zeit habe ich um den Kindertennis-Assistent:in-Zertifikat abzuschließen?

  • Das Kindertennis-Assistent:in-Zertifikat muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

- Wird der Kindertennis-Assistent:in für die C-Trainer:in-Ausbildung anerkannt?

  • Ja, der KTA ist eine verpflichtende Vorstufe und wird benötigt, um den C-Trainer:in zu machen. Das KTA-Zertifikat darf max. 4 Jahre zu Beginn der C-Trainer:in-Ausbildung alt sein. Nach den 4 Jahren, kann durch den Besuch einer Fortbildung die Gültigkeit verlängert werden.

- Weitere Informationen zur Tennistrainer:in-Ausbildung findest du hier.