Vorstufenqualifikation zur C-Trainer:in-Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, die Absolventen zu befähigen, Kinder- und Anfängergruppen im Verein zu leiten, zu organisieren, motorische, tennistechnische sowie spielerische Grundlagen zu vermitteln und in grundlegenden Spiel- und Übungsformen anzuwenden. Ergänzend soll der:die Kindertennis-Assistent:in dazu befähigen, einfache Vereinsaktivitäten zur Mitgliederbindung und -gewinnung durchzuführen.
Da die Ausbildung selbst eine Vorstufenqualifikation und verpflichtend für die Teilnahme an der C-Trainer-Ausbildung ist, braucht es hier keine weitere vorhergehende Zulassungsprüfung. Lediglich eine Mannschaftsspielstärke (Kreis- bis Bundesliga) ist empfehlenswert.
Alle Infos auf einen Blick
Die Ausbildung ist in folgende Module unterteilt:
- Theorie-Lehrgang (16 LE On-Demand/online)
- 5 LE Ball- und Bewegungswelt
- 5 LE Kindertennis
- 5 LE Assistenzmodul
- 1 LE Theorieprüfung
- Praxis-Lehrgang (3 Tage / 29 LE in Präsenz vor Ort)
- 10 LE Ball- und Bewegungswelt
- 10 LE Kindertennis
- 9 LE Assistenzmodul
Voraussetzung für den KTA sind:
- mind. 16 Jahre alt bei Lehrgangsbeginn
- Mitglied eines Tennisvereins im WTB und unter aktueller E-Mail-Adresse geführt
- Besitz allgemeiner Grundkenntnisse im Tennis, Spielfähigkeit im Kindertennis
- Freude an Sport und Bewegung haben
- Interesse an der Anleitung von Gruppen haben
- an allen Terminen Zeit haben
- persönliche Reife, Verantwortungsbewusstsein
- Sprachniveau mind. B1
- Die KTA-Ausbildung kostet insgesamt 225 € inklusive Verpflegung an den Präsenzveranstaltungstagen.
- Theorielehrgang: 90 €
- Praxislehrgang: 135 €
(Stand: 08.07.2026)
- Zum Abschluss der KTA-Ausbildung findet eine schriftliche Theorieprüfung (Single-Choice) statt. Mit Bestehen dieser Prüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme am Praxislehrgang wird dir das Zertifikat „Kindertennis-Assistent:in" ausgestellt.
- Wird nach der bestandenen Theorieprüfung im Theorielehrgang zusätzlich eine erfolgreiche Praxisprüfung im Praxislehrgang für alle Teilnehmenden durchgeführt, die die LK-Voraussetzungen für die C-Trainer:in-Ausbildung nicht erfüllen (unter LK 12 für C-Leistungssport, unter LK 15 für C-Breitensport), bist du anschließend zur Anmeldung für die C-Trainer:in-Ausbildung: Grundlehrgang berechtigt. Teilnehmer:innen, die die LK-Voraussetzungen erfüllen sind nach dem erfolgreichen Praxislehrgang auch ohne Praxisprüfung zur Anmeldung des Grundlehrgangs der C-Trainer:in-Ausbildung berechtigt.
- Wie viel Zeit habe ich um den Kindertennis-Assistent:in-Zertifikat abzuschließen?
- Das Kindertennis-Assistent:in-Zertifikat muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
- Wird der Kindertennis-Assistent:in für die C-Trainer:in-Ausbildung anerkannt?
- Ja, der KTA ist eine verpflichtende Vorstufe und wird benötigt, um den C-Trainer:in zu machen. Das KTA-Zertifikat darf max. 4 Jahre zu Beginn der C-Trainer:in-Ausbildung alt sein. Nach den 4 Jahren, kann durch den Besuch einer Fortbildung die Gültigkeit verlängert werden.
- Weitere Informationen zur Tennistrainer:in-Ausbildung findest du hier.