Kooperation im WLSB
Vom 01. April bis zum 15. Mai können die Kooperationsanträge "Schule/Verein" für das jeweils folgende Schuljahr gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter => LINK
Eine Kurzanleitung für die Beantragung finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich auch an die Mitglieder des Ausschusses für Schultennis wenden.
Kooperationen im WTB
Antragsfrist
Die beantragte Fördermaßnahme ist auf den Zeitraum eines Jahres ausgerichtet. Der Stichtag für die Beantragung einer Fördermaßnahme ist der 15. November im jeweiligen Schuljahr.
Jeder Bezirk hat ein bestimmtes Kontingent an Förderprojekten. Der Ausschuss für Schultennis prüft die eingehenden Anträge und schlägt gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen des Kontingents vor.
Bereits durch andere Institutionen bzw. Verbände (z. B. WLSB) geförderte Projekte werden nicht zusätzlich gefördert. Hier finden Sie den Förderantrag.
Zielsetzung
Der WTB will mit diesem Förderungskonzept die interessierten und engagierten Tennisvereine und Partnerschulen motivieren, Kinder im Alter von 8 – 12 Jahren (2. – 6. Schulklasse) für die Sportart Tennis zu begeistern. Wichtiges Anliegen ist hierbei, dass nicht nur die tennisspezifischen Inhalte vermittelt werden, sondern auch allgemeine und vielseitige Bewegungsaufgaben berücksichtigt werden (allgemeine Spiel- und Koordinationsfähigkeit).
Mit diesem Förderungskonzept will der WTB den Vereins- und Schulsport stärken. Unter Berücksichtigung der Aspekte einer kindgerechten Sport- und Bewegungsausbildung sollen durch die Förder- und Kooperationsmaßnahmen die Kinder an die Sportart Tennis herangeführt werden. Informationen und Tipps zur Durchführung einer Kooperation finden Sie in den Förderrichtlinien.
Fördermittel
Jede bewilligte Maßnahme wird gefördert. Die Förderung umfasst einen Warengutschein für Tennisbälle in Höhe von max. 360,- €.